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Schmugglern auf den Fersen


Ob Schwarzgeld, Rauschgift oder Elfenbein: Mit tierischer Unterstützung sorgen Zollbeamte für saubere Grenzen, zum Beispiel am Flughafen in Stuttgart.

„Auf elf verschiedene Drogenarten ist Spike ausgebildet“

Spike ist schon aufgeregt, gleich geht`s los. Er ist erst drei Jahre alt, aber schon ein erfahrener Schnüffler. Riechen ist der Job des braunen Labradors. „Auf elf verschiedene Drogenarten ist Spike ausgebildet“, sagt sein Herrchen Stephan Fuchslocher. Der 38-jährige Zollbeamte wartet, bis alle Passagiere der Maschine aus dem südspanischen Málaga in der Gepäckhalle angekommen sind. Sie ahnen noch nicht, dass ihre Koffer erst erscheinen, wenn Fuchslocher und Spike jeden einzelnen Fluggast kontrolliert haben.

Endlich darf der Hund loslegen: Von Person zu Person schnüffelt er sich einmal quer durch den Raum. Das dauert nur ungefähr fünf Minuten. Wenn er etwas Verdächtiges riecht, setzt er sich hin. „Diese Art der Kontrolle nennen wir passives Anzeigen. Die Reisenden merken zunächst gar nicht, dass Spike Drogen entdeckt hat“, sagt Fuchslocher. Hat der vierbeinige Fahnder etwas gefunden, muss der Fluggast zur Nachkontrolle in einem separaten Raum. Alle anderen Passagiere können ganz normal nach Hause gehen.

Immer der Nase nach: Ruckzuck hat Spike alle Fluggäste einem Drogenschnelltest unterzogen.
Kippen im Koffer
Ob Passagiere wirklich richtig gehen, kontrollieren Zöllner, die am Ausgang stehen.

Für den Drogenhund ist das Schnüffeln harte Arbeit und Spiel zugleich: Anstelle der rund fünf Millionen Riechzellen eines Menschen hat der Labrador über 220 Millionen. Spike freut sich besonders über Erfolgserlebnisse, weshalb sein Herrchen dafür sorgt, dass er auch regelmäßig beim Üben etwas findet. Als Belohnung gibt es sein Lieblingsspielzeug, und Fuchslocher tobt mit dem Labrador herum. „Nach spätestens einer Stunde braucht Spike allerdings eine Pause, die vielen Eindrücke im Terminal sind enorm anstrengend für ihn“, sagt Fuchslocher.

Nicht nur Drogen stehen auf der Fahndungsliste der Airport-Zöllner. Auch Artenschutz, die Suche nach gefälschten Produkten und das Auffinden von Schmuggelwaren gehören zu ihrem Job. „Am häufigsten finden wir Tabakwaren“, sagt Zollbeamtin Franziska Bosch. Jeder Reisende, der aus Nicht-EU-Staaten kommt, darf 200 Zigaretten mitbringen, ohne sie anzumelden. Haben Passagiere mehr Kippen im Koffer, müssen sie diese auch versteuern. „Ich schätze, rund achtzig Prozent der Reisenden, bei denen wir unerlaubte Dinge finden, haben nichts Böses im Sinn. Sie importieren verbotene Sachen, weil sie es nicht besser wissen“, so Bosch. Wer erwischt wird, zahlt für eine Stange Zigaretten mindestens satte sechzig Euro Zollzuschlag, also Steuern und Geldbuße zusammen. „Deshalb ist es wichtig, dass sich Urlauber informieren, bevor sie reisen“, sagt Bosch.

Gusti statt Gucci

Fahrlässige Fluggäste sind aber nicht die Personen, nach denen Bosch und ihre Kollegen hauptsächlich suchen. Vielmehr geht es ihnen um die wenigen schwarzen Schafe, die vorsätzlich schmuggeln. Ein 36-jähriger Reisender aus Moskau versuchte beispielsweise kürzlich mit 162 Stangen Zigaretten, verstaut in zwei Koffern, in Stuttgart durch das grüne Tor mit der Aufschrift zu gehen. Die Zöllner hatten aber ein gutes Näschen und konnten einen Steuerschaden in Höhe von rund 5.000 Euro abwenden. „Der Kippen-Stapel war so hoch wie fünf Kästen Sprudel“, sagt Franziska Bosch. „Jetzt hat der Schmuggler ein Strafverfahren am Hals.“
Im Frachtzentrum am Airport kontrollieren die Zollbeamten die eingehenden Päckchen, die täglich mit der DHL-Maschine eingeflogen werden. Vor allem Produktpiraterie steht hier auf der Agenda. Kopierte Designerware, die per Internet bestellt wird, kommt vor der Lieferung stichprobenartig in die findigen Finger des Zolls. „Wir wollen Schmuggler erwischen, die vorsätzlich gefälschte Produkte in großen Mengen einführen, um diese dann gewinnbringend zu verkaufen“, sagt der Zollbeamte Jan Geiler. Deshalb dürfen Reisende beispielsweise eine Jeans, die sie im Urlaub erstanden haben, und auf der Gusti anstelle von Gucci gedruckt ist, behalten, solange es ein Einzelstück für den Eigengebrauch ist. „Es ist nicht erlaubt, wird aber geduldet“, sagt Geiler.

Anders ist es beim Artenschutz: „Elfenbein steht immer noch hoch im Kurs – ob als Mitbringsel aus dem Urlaub oder zum Weiterverkauf“, so der Zollbeamte. „Eigentlich weiß jeder, dass Elefanten vom Aussterben bedroht und deshalb geschützt sind. Trotzdem finden wir immer noch Stoßzähne oder Kunstwerke aus Elfenbein. Die Personen, die so etwas einführen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen und die Sachen natürlich abgeben.“ Komplizierter ist es bei lebenden Tieren, die nicht eingeführt werden dürfen. „Diese unterzubringen ist nicht einfach, denn sie müssen ja artgerecht gehalten werden“, sagt Franziska Bosch.  Oft kommen sie in den Stuttgarter Zoo Wilhelma. Dort kümmern sich ausgebildete Pfleger um die Exoten.

Filigrane Kunst macht den Stoßzahn noch wertvoller – rund 30.000 Euro kostet dieses Exemplar. Mitnehmen ist streng verboten.
Ein Team auch nach Feierabend

Auch Stephan Fuchslocher ist ein Tierprofi, allerdings kennt er sich am besten mit einem bestimmten aus, dem Zollhund Spike. „Wir lernen in der Ausbildung genau, wie wir mit unseren Partnern umgehen müssen“, sagt er. Damit sie während der Dienstzeit aufs Wort gehorchen, und die Hundeführer sich hundertprozentig auf die Vierbeiner verlassen können, nehmen sie die Drogenexperten mit nach Hause. „Ich habe Hunde schon immer geliebt, deshalb bin ich zum Zoll gegangen. Es macht mir unglaublich viel Spaß, mit Spike zu arbeiten und ihn auch nach dem Feierabend um mich zu haben“, so Fuchslocher.

Erlaubt oder nicht?

Tiere und Produkte, die auf dem Index stehen, dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Elfenbein, aber auch geschützte Orchideenarten, die in Kaffeepulver verarbeitet sind. Außerdem sind Waffen und Betäubungsmittel nicht erlaubt.

Wer aus der EU kommt …

…darf für den persönlichen Bedarf alles mitbringen, was nicht gegen geltendes Recht verstößt. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren jedoch, zum Beispiel Zigaretten und Alkohol, sind bestimmte Mengen einzuhalten.

Wer nicht aus der EU kommt …

…darf nur Waren im Wert von insgesamt 430 Euro steuerfrei einführen.

…muss Bargeld-Beträge und Wertpapiere von 10.000 Euro oder mehr anmelden. Dadurch wird Geldwäsche verhindert.

  • In der App „Zoll und Reise“ gibt es Informationen dazu, was Urlauber mitnehmen dürfen. Sie ist kostenlos im Appstore erhältlich. Weitere hilfreiche Tipps gibt es außerdem auf der Homepage www.zoll.de unter der Rubrik Reisen.
Video: Zoll am STR
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  • Simon Kirchgeßner
  • 05/17