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Schon gewusst ...


..., dass es Verkehrskontrollen auch für Flugzeuge gibt?

„Pilotenschein und Papiere bitte!“ Auch die Cockpit-Crew ist vor einer Verkehrskontrolle nicht sicher. Da man in der Luft schlecht rechts ranfahren kann, werden Flugzeuge nach der Landung überprüft. Zuständig für die Kontrolle sind die Beauftragten für Luftaufsicht, die dem Regierungspräsidium unterstehen.

Wie bei einem Check im Straßenverkehr überprüft die Luftaufsicht alle Papiere. Zu den Dokumenten, die Pilotinnen und Piloten vorzeigen müssen, gehören neben der Versicherung oder der Zulassung auch Wetterdaten, Treibstoffberechnung, Beladeplan, Navigationsdaten sowie Einflugrechte. Der Führerschein ist im Luftverkehr die Fluglizenz. Diese ist nur mit entsprechender medizinischer Tauglichkeitsprüfung und Sprachnachweis gültig.

Wie einem Auto kommen beim Flugzeug-Check auch Fahrwerk, Reifen, Bremsen und Lichter unter die Lupe. Für alles Weitere zahlt sich der Background der Beauftragten für Luftsicherheit aus: Sie haben eine Pilotenausbildung oder kommen aus Luftfahrtberufen und untersuchen mit geschulten Augen alle Sensoren, die Flügel, das Leitwerk und die Triebwerke. Auch Laderäume, Gepäcknetze und die Ladungssicherung werden inspiziert. Zur Kontrolle im Inneren gehören Notausgänge, die Funktion der Notbeleuchtung, die ausreichende Anzahl an Feuerlöschern, Verbandskästen, Sauerstoffflaschen, Sitze, Gurte und alle weiteren sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

Werden Mängel festgestellt, müssen sie schnell behoben werden.  Sind sie schwerwiegend, wird das Flugzeug gegroundet, also „am Boden festgesetzt“. Bei den meisten Kontrollen gibt es jedoch keine Beanstandungen. Und wie ist es mit Alkohol im Cockpit? Ob die Crew nüchtern ist, ist nicht Teil der Verkehrskontrolle. Der bekannte Atemtest wird separat vom Luftfahrtbundesamt durchgeführt.


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